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Ferienwohnung Albula
exklusiv ausgestattet für Familien

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Wetter Surava

Rechtliches

 

Allgemein:

Mit dem Feriengast wird ein Mietvertrag über die gewünschte Mietdauer abgeschlossen. Er verpflichtet sich sorgfältig mit dem Eigentum des Vermieters umzugehen und Schäden am Mietobjekt und den bereitgestellten Alltagsgegenständen zu vermeiden. Bei Schäden wird der Mieter haftbar gemacht und muss für den entstandenen Schaden aufkommen. Die Mitnahme von Gegenständen aus der Wohnung die zum Inventar gehören (Beispiel: Bücher, Küchenutensilien, Deko, Badetücher, Bilder usw.) ist kein Kavaliersdelikt sondern Diebstahl und wird auch als solcher angezeigt. Eltern haften für ihre Kinder.

 

Stornierung:

Nach Abschluss des Mietvertrages ist der vereinbarte Betrag für die gesamte Mietdauer zu überweisen. Bis 14Tage vor Reiseantritt kann man mit einer Stornogebühr/Aufwandsentschädignung von 20,- CHF von dem Vertrag zurücktreten, danach werden 100% des bezahlten Betrages einbehalten, da ein weitervermieten in dieser kurzen Zeit unwahrscheinlich ist und dem Vermieter ein finanzieller Schaden entsteht. Wir empfehlen ihnen daher dringend vor Buchung eine Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen.

 

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